Bern, Mit dieser und weiteren Änderungen des Strafgesetzbuchs StGB will der Bundesrat die Bedingungen erfüllen, damit die Schweiz der Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch beitreten kann. Er mit 16 zu einer prostituierten am Mittwoch die Vernehmlassung zum Beitritt zur Konvention und zur erforderlichen StGB-Revision eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis Ende November. Die Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch will die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen umfassend schützen. Die am 1. Juli in Kraft getretene Konvention ist das erste internationale Instrument, das die verschiedenen Formen sexuellen Kindesmissbrauchs umfassend für strafbar erklärt. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, namentlich den sexuellen Missbrauch von Kindern, Kinderprostitution, Kinderpornografie und die erzwungene Teilnahme von Kindern an pornografischen Vorführungen unter Strafe zu stellen. Die Schweiz hat die Konvention am Juni unterzeichnet. Die schweizerische Rechtsordnung genügt den Anforderungen der Konvention weitgehend. In einzelnen Punkten geht die Konvention allerdings weiter als das geltende Strafrecht, da sie in Teilbereichen den Schutz auf Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ausdehnt. Der Beitritt der Schweiz bedingt daher verschiedene Anpassungen des StGB. Freier machen sich nach geltendem Recht strafbar, wenn die sich prostituierende Person unter 16 Jahre alt ist und sie selber mehr als drei Jahre älter sind. Einvernehmliche, bezahlte sexuelle Kontakte mit weiblichen und männlichen Unmündigen, die älter als 16 Jahre alt und damit sexuell mündig sind, sind hingegen nicht strafbar. Künftig sollen Freier mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden, mit 16 zu einer prostituierten sie gegen Entgelt die sexuellen Dienste von Unmündigen in Anspruch nehmen; die Unmündigen selber sollen straflos bleiben. Die vorgeschlagene Bestimmung will Kinder und Jugendliche vor dem Abgleiten in die Prostitution schützen. Neu soll ferner die Förderung der Prostitution Unmündiger unter Strafe gestellt werden. Zuhälter, Bordellbetreiber oder Escort-Services, die mit finanziellen Gewinnabsichten die Prostitution erleichtern oder begünstigen, sollen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden. Darunter fallen etwa die Vermietung von Salons oder die Anstellung Unmündiger in einschlägigen Etablissements. Im Bereich der Kinderpornografie sollen Kinder bis zum vollendeten Lebensjahr vor der Mitwirkung bei mit 16 zu einer prostituierten Darstellungen geschützt werden. Wer Gegenstände oder Vorführungen, die tatsächliche sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten mit Unmündigen zum Inhalt haben, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht, erwirbt, sich beschafft oder besitzt, soll mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Der Konsum solcher Gegenstände oder Vorführungen soll mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Unter Strafe soll schliesslich auch gestellt werden, wer Unmündige anwirbt oder veranlasst, an einer pornografischen Vorführung mitzuwirken. Die Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, das sexuell motivierte Anbahnen von Kontakten mit Unmündigen im Internet sog. Grooming unter Strafe zu stellen, wenn der Kontaktaufnahme konkrete Handlungen für ein Treffen folgen. Dieses Verhalten ist gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts ein strafbarer Versuch, sexuelle Handlungen mit Kindern zu begehen. Der Bundesrat verzichtet deshalb darauf, die Einführung eines speziellen Straftatbestandes des "Grooming" vorzuschlagen. Neben den Straftatbeständen enthält die Konvention auch Bestimmungen über Prävention, Opferschutz und Interventionsprogramme, die ausschliesslich oder teilweise in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fallen. Das EJPD führte deshalb eine Anhörung der Kantone durch, die ausnahmslos die Unterzeichnung der Konvention befürworteten. Der Beitritt zur Konvention erfordert keine oder nur geringe Änderungen der kantonalen Rechtsgrundlagen. Adresse für Rückfragen. Letzte Änderung Zum Seitenanfang. Homepage Main navigation Content area Sitemap Search.
Ausnutzung der Selbstfindung [ Bearbeiten Quelltext bearbeiten ]. Verein Lilli. Einvernehmliche, bezahlte sexuelle Kontakte mit weiblichen und männlichen Unmündigen, die älter als 16 Jahre alt und damit sexuell mündig sind, sind hingegen nicht strafbar. Zu den externen Anbietern gehören unter anderem YouTube, Vimeo und SRF. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir deine Erlaubnis. Dem Schutzbedarf von bis Jährigen wird im Strafgesetzbuch somit abgestuft Rechnung getragen: Mit der bestehenden Regelung brachte der Gesetzgeber gleichzeitig den Willen zum Ausdruck, über jährigen Jugendlichen eine weitgehende Autonomie in ihrer sexuellen Selbstbestimmung zuzugestehen.
Prostitution von Minderjährigen. Eine Rechtslücke, die geschlossen werden muss
Freier von Prostituierten unter Weder jugendliche minderjährige Sexarbeitende noch die Freier jähriger. Prostituierten machen sich strafbar. Minderjährige Prostituierte kommen im Gegensatz zu Freiern ohne Strafe davon. Gemäss Artikel 34 der UN-Kinderrechtskonvention. Freier von bis jährigen Prostituierten werden künftig bestraft Wer gegen Entgelt sexuelle Dienste Minderjähriger zwischen 16 und Strafbar wird auch die Förderung der Prostitution Minderjähriger: Zuhälter, Bordellbetreiber oder Escort-Services, die mit Gewinnabsichten die.Zuhälter, Bordellbetreiber oder Escort-Services, die mit finanziellen Gewinnabsichten die Prostitution erleichtern oder begünstigen, werden mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft. Kostenlose Onlinespiele Kostenlose Onlinespiele Mehr Spiele. Die Prostituierten selbst bleiben straflos. Jahrhundert und darüber hinaus [ 4 ] weitverbreitet. Strafmündigkeit in der Schweiz Kinder sind in der Schweiz ab 10 Jahren strafmündig. Oft prostituieren sich die Minderjährigen aus sozialer oder existentieller Not heraus. Kinderprostitution geht oft mit Sextourismus in wirtschaftlich ärmeren Länder einher, wo Kinder aus wirtschaftlicher Armut von ihren eigenen Eltern dazu genötigt bzw. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach solchen jungen Prostituierten, sodass in der Schweiz sogar darauf spezialisierte Agenturen entstehen. Hilfe Didaktik feel-ok. Die Mitte-Fraktion. Auch auf internationaler Ebene finden sich keinerlei Hinweise auf eine Entwicklung der Gesetzgebung in diese Richtung. Organisationen wie Terre des hommes Kinderhilfe oder Kinderschutz Schweiz stellen fest, dass das Phänomen immer mehr Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren betrifft. Öffentliche Kommissionsunterlagen. Es ist wichtig, dass du die Gesetze und Regeln kennst, die dich betreffen. Es ist wichtig, dass du dich informierst, um keine Gesetze zu brechen und verantwortungsvoll mit deiner Sexualität umzugehen. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden. Vorschlag aus der Liste wählen. Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz. In der Praxis wird ein grösserer Altersunterschied in einer ernsthaften Liebesbeziehung in der Regel nicht angezeigt und bestraft. Geschichte [ Bearbeiten Quelltext bearbeiten ]. Geburtstag befindest du dich im sogenannten Schutzalter. Folgende Anlaufstellen helfen dir. Von einer Gesetzeslücke ist daher - entgegen der Auffassung des Motionärs - nicht auszugehen. Tätern drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Laut Gesetz dürfen wir für die Seite erforderliche Cookies auf deinem Gerät speichern, da sonst die Website nicht funktioniert.