Ein Nachbar kann sich auch dann mit Erfolg gegen eine Baugenehmigung für die Umnutzung eines Wohngebäudes in ein Bordell zur Wehr setzen, wenn das Gebäude seit Jahrzehnten auf der Grenze zu seinem Grundstück steht. Wohngebäude soll Bordell werden Im zugrundeliegenden Fall befindet sich in einem Gewerbegebiet ein Gebäude, das im Oktober als Wohngebäude genehmigt worden war. Kurz zuvor war im August eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Werkshalle auf dem gleichen Grundstück erteilt worden. In der Grenzwand befand sich ein Fenster. Im Jahr stellte die neue Grundstückseigentümerin Beigeladene bei der Stadt Neustadt Antragsgegnerin einen Bauantrag zwecks Umnutzung des Wohngebäudes in ein Bordell. Dabei sollte das grenzständige Fenster verschlossen werden. Diesem Bauantrag gab die Antragsgegnerin am Zur Begründung führte sie aus, baurecht fall bordell werde durch die Baugenehmigung in ihren Nachbarrechten beeinträchtigt. Der Drei-Meter-Bereich des ehemaligen Wohnhauses an der gemeinsamen Grundstücksgrenze dürfe nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. In diesem Bereich seien aber zwei Gästezimmer angeordnet, in denen der Prostitution nachgegangen werden solle. Die Antragsgegnerin erwiderte, die Forderung, jetzt nach 40 Jahren innerhalb des Gebäudes Abstandflächen nachweisen zu müssen beziehungsweise die Nutzung erst nach drei Metern aufnehmen zu können, sei nicht nachvollziehbar. An der Nutzung der Räume an der Grenze als Aufenthaltsräume ändere sich nichts; es würden keine anderen öffentliche-rechtlichen Vorschriften verletzt. Das Gericht hat dem Eilantrag der Antragstellerin stattgegeben. Das streitgegenständliche Gebäude der Beigeladenen halte den Mindestgrenzabstand von drei Metern zum Nachbargrundstück unzweifelhaft nicht ein. Die Umwandlung des zu Wohnzwecken genutzten grenzständigen Gebäudes in ein Bordell stelle eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar, denn die Nutzung als Bordell — einem in Gewerbegebieten allgemein zulässigen Gewerbebetrieb — sei nicht mehr von der Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohngebäudes gedeckt. Danach sei unter bestimmten Voraussetzungen ein Grenzabstand nicht einzuhalten bei in zulässiger Weise errichteten Gebäuden, wenn Raum für die Wohnnutzung oder die Änderung und Entwicklung ansässiger, ortsüblicher Betriebe insbesondere des Weinbaus, Handwerks oder Gastgewerbes durch Ausbau oder Änderung der Nutzung geschaffen werde. Dies sei hier indessen nicht der Fall. Diese habe — jedenfalls wenn wie hier eine Abweichung von nachbarschützenden Normen des Bauordnungsrechts in Rede stehe — einen Anspruch darauf, dass die Abweichung nur in der gesetzlich vorgesehenen Art und Weise zugelassen werde. Es dränge sich auch nicht auf, dass die Beigeladene einen Anspruch auf Zulassung einer Abweichung habe. Weder dürfte es der besondere Grundstückszuschnitt des Grundstücks der Beigeladenen noch die besondere städtebauliche Situation erfordern, dass die gewerbliche Nutzung des streitgegenständlichen Gebäudes auch den Bereich der drei Meter breiten Abstandsfläche zum angrenzenden Grundstück der Antragstellerin umfassen müsse. Die Abstandsvorschriften nähmen den Ausgleich der baurecht fall bordell Interessen in abstrakt genereller Weise vor und legten zentimeterscharf fest, was dem Nachbarn an heranrückender Bebauung zuzumuten sei, ohne auf die Verhältnisse im Einzelfall abzustellen, insbesondere ohne nach Lage und Zuschnitt der einzelnen Grundstücke zu differenzieren. Die Zulassung einer Abweichung dränge sich vorliegend jedoch nicht auf. VG Neustadt a. VG NeustadtKein neues Bordell in Speyer, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom VG DresdenGenehmigte Wohnnutzung erlischt nicht wegen ungenehmigter Nutzung des Gebäudes zu Prostitution, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom Aus der NJW. Jetzt den kostenlosen beck-aktuell-Newsletter abonnieren. Baurecht fall bordell Neustadt: Kein Bordell an der Grundstücksgrenze. Streit um Drei-Meter-Bereich Diesem Bauantrag gab die Antragsgegnerin am Nutzung als Bordell nicht von Baugenehmigung erfasst Das Gericht hat dem Eilantrag der Antragstellerin stattgegeben. Gericht verneint atypische Sondersituation Es dränge sich auch nicht auf, dass die Beigeladene einen Anspruch auf Zulassung einer Abweichung habe. Oktober Weiterführende Links Aus dem Nachrichtenarchiv VG NeustadtKein neues Bordell in Speyer, Meldung der baurecht fall bordell vom Wir folgen damit den Empfehlungen des Unternehmens Microsoft, das ebenfalls schrittweise begonnen hat, die Unterstützung dieser Browserversion einzustellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline unter der Telefonnummer
Eine klassische Wohnnutzung, also ein auf Dauer und Häuslichkeit angelegtes Wohnen der Prostituierten, findet in der Wohnung im 1. Dies ist auch im vorliegendem Fall zu berücksichtigen, was sich insbesondere auch daraus ergibt, dass es zu den "Kursen" nicht lediglich aufgrund vorheriger Absprache kommt, vielmehr ebenso "Spontanbesuche" zulässig sind. Die zulässige Klage ist unbegründet. Industrie- und Gewerbegebiete haben andererseits gemeinsam, dass in ihnen Gewerbebetriebe aller Art allgemein zulässig sind; auszugehen ist insoweit vom gleichen Begriff vgl. Die tatsächliche Nutzung der Wohnung im 1.
Tatbestand
Eine nichtwohnähnliche Nutzung für. In diesem Bereich. In einem. Zur Begründung führte sie aus, der ohne die erforderliche Baugenehmigung aufgenommene Betrieb sei bauplanungsrechtlich nicht zulässig. Der Drei-Meter-Bereich des ehemaligen Wohnhauses an der gemeinsamen Grundstücksgrenze dürfe nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Wenn Prostituierte in den Wohnungen dauerhaft wohnen, handelt es sich um Wohnungsprostitution, ansonsten ist von einem Bordell auszugehen. § 9 Abs. 1 BauNVO stelle keine Zulässigkeitsschranke für Betriebe dar, die auch in anderen Gebieten zulässig seien.Auf diese vom Kläger geforderte Einzelfallprüfung kommt es gerade nicht an, weil von einem bordellartigen Betrieb bei einer typisierenden Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der Art und Weise des Betriebs in der Regel Beeinträchtigungen der Wohnruhe ausgehen, die so erheblich sind, dass die Nutzung mit dem Gebietscharakter nicht mehr vereinbar ist. Oktober die Klage gegen den Bescheid vom Anmerkung: Siehe zu dieser Adressatentheorie diesen Hinweis. BayVGH, U. Entgegen der bisherigen Auffassung von Klägerin und Beklagter liege das Vorhaben in einem faktischen Gewerbegebiet. Sie berücksichtigt einerseits das öffentliche Interesse an einer schnellstmöglichen Aufgabe der gebietsunverträglichen Nutzung, lässt den Kläger andererseits aber ausreichend Zeit, um die verbotswidrige Nutzung einzustellen bzw. Erst wenn die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu erkennen gibt, dass die ungenehmigt errichteten Bauwerke abgebrochen werden sollen, wirken sich diese in rechtlicher Hinsicht auf die Eigenart der näheren Umgebung nicht mehr aus. Andernfalls ist das Ermessen zu Gunsten des Bauherrn auf Null reduziert. Die bisher auf dem Baugrundstück betriebene Nutzung ist grundsätzlich zu berücksichtigen vgl. Der Drei-Meter-Bereich des ehemaligen Wohnhauses an der gemeinsamen Grundstücksgrenze dürfe nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Der Eigentümer des zu Zwecken der bordellartigen Prostitution genutzten Anwesens und damit der Zustandsstörer werde als Adressat der Nutzungsuntersagungsverfügung nach Art. A nmerkung: Ob die formelle Illegalität einer Anlage allein eine Nutzungsuntersagung rechtfertigen kann, ist umstritten vgl. Die Mieterin mehrerer Wohnungen in einem Wohnhaus beantragte das Erteilen einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung für drei von ihr angemietete Zweizimmerwohnungen in eine Prostitutionsstätte. Kleiner Bordellbetrieb ohne Wohnnutzung, Faktisches Industriegebiet, Zweckbestimmung, Rücksichtnahmegebot. Hiergegen wendet sich die Beklagte mit ihrer Berufung. Dies ändere aber nichts an der Tatsache, dass die Stadt Amberg einen solchen Betrieb mit mehreren Zimmern in der unmittelbaren Nähe einer Realschule genehmigt habe. Jetzt den kostenlosen beck-aktuell-Newsletter abonnieren. Anmerkung: Siehe hierzu VGH München, 20 CS Eine klassische Wohnnutzung, also ein auf Dauer und Häuslichkeit angelegtes Wohnen der Prostituierten, findet in der Wohnung im 1. Eine nichtwohnähnliche Nutzung für Bordellzwecke sei gebietsverträglich. Eine Baugenehmigung deckt aber nicht jede denkbare Nutzungsform ab, sondern nur solche, die die "eigene Variationsbreite der genehmigten Nutzung nicht verlassen. Sie ist der Ansicht, dass das beantragte und genehmigte Bordell einen Gewerbebetrieb aller Art darstelle, der auch in einem faktischen Industriegebiet bauplanungsrechtlich zulässig sei. Hier werde auch nicht von möglichen Störpotenzialen gesprochen, sondern die Störung für die Anwohner sogar bewusst herbeigeführt. Warum ist diese Aufgabe Dies ist der Fall, wenn die für die Streitentsch. Inhalt der Frau Hubbard-Siontologis erteilten Genehmigung war jedoch nicht die Nutzung des Gebäudes schlechthin, sondern nur seine Nutzung als "Unterrichtsstätte für die Vermittlung von Meditationstechniken". Es handele sich um Wohnungsprostitution und nicht um ein Bordell oder einen bordellartigen Betrieb. Zitate Damit liegt für die nunmehr veranstaltete Nutzung des "Meditationszentrums" keine Baugenehmigung vor. Bei der Nutzungsuntersagung handelt es sich um einen Hirsch belastenden Verwaltungsakt. Einwände dagegen wurden vom Kläger nicht erhoben und sind auch nicht ersichtlich. Liegt sowohl eine formelle wie materielle Illegalität der Nutzung vor, kann jedenfalls die umstrittene Frage dahin gestellt bleiben, ob eine nur formelle Illegalität einer Anlage allein eine Nutzungsuntersagung rechtfertigen kann. Während nämlich innerhalb dieses Gebiets neben dem Betrieb der Klägerin weitere erheblich belästigende Gewerbebetriebe und Anlagen nach Art.